Wurzelbehandlung
Wann ist eine endodontische Behandlung notwendig?
Das Zahnmark (Pulpa, Zahnnerv) kann sich z.B. durch tiefe Karies, Risse im Zahn, stumpfe Gewalteinwirkung oder Abbruch eine Zahnes entzünden. Die Schmerzen können spontan oder durch Wärme und Kälte entstehen. Eine solche Entzündung des Zahnnerves kann auch unbemerkt bleiben und wird erst durch ein Röntgenbild, Verfärbung des Zahnes oder durch den Vitalitätstest entdeckt. Bleibt das entzündete Zahnmark unbehandelt, zerstören Bakterien den Zahn und dringen in den Kieferknochen ein. Dadurch entsteht eine umfangreiche Erkrankung die sich auch auf den Kieferknochen ungestört ausbreiten kann. Durch eine Wurzelkanalbehandlung mit modernster Technik und nach den neusten Erkenntnissen kann der erkrankte Zahn dauerhaft gefahrlos im Mund belassen werden.
Wie läuft eine Wurzelbehandlung ab?
Um die größtmögliche Chance auf eine langfristig erfolgreiche Wurzelkanalbehandlung zu erzielen setzen wir auf High-Tech. Der betroffene Zahn wird ausreichend betäubt, sodass die Behandlung (anders als ihr Ruf) schmerzfrei ablaufen kann. Das abgestorbene Gewebe wir mittels maschineller Wurzelkanalaufbereitung mit modernstem Ni-Ti-System entfernt. Hierbei ist das Auffinden aller Wurzelkanäle die ein Zahn aufweist entscheidend. Diese feinen Kanaleingänge werden mittels hochauflösender Lupenbrille aufgefunden. Um die exakte Länge der jeweiligen Wurzelkanäle zu bestimmen erfolgt eine elektronische Längenbestimmung (Endometrie). Der durch Bakterien infizierte Wurzelkanal wird aufwendig mittels ultraschallaktivierter Spülung nach einem bestimmten Spülprotokoll desinfiziert und gereinigt. Eine optimale Kontrolle ob die vollständige Wurzellänge erreicht wurde ist mittels digitaler Röntgenkontrolle direkt am Behandlungsstuhl möglich.
Durch diese modernsten technischen Hilfsmittel ist die Chance groß, Zähne, die früher nicht erfolgreich behandelt werden konnten, langfristig zu erhalten.
Warum entstehen beim gesetzlich versicherten Patienten Zusatzkosten?
Die Krankenkassenrichtlinien zur Wurzelbehandlung wurden seit dem 1.1.2004 erheblich verschärft. Eine Wurzelkanalbehandlung kann demnach vom Zahnarzt nur noch dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, wenn der betroffene Zahn bestimmte Kriterien erfüllt.
Erfüllt er diese Kriterien nicht, so besteht die Kassenleistung in der Extraktion (Entfernung) des Zahnes. Möchte der gesetzlich versicherte Patient dennoch einen Erhaltungsversuch des Zahnes durch eine Wurzelkanalbehandlung, so sind die Kosten dafür selbst zu tragen. Diese setzen sich vor allem aus der Anzahl der Kanäle des betroffenen Zahnes zusammen (jeder Zahn weißt eine unterschiedliche Anzahl an Kanälen auf). In unserer Praxis werden Sie als Patient umfangreich darüber aufgeklärt wie hoch Ihr Eigenanteil in Ihrem individuellen Fall ist. Sprechen Sie uns gerne darauf an.